ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 

Pete Krikken - Leadership Development (kurz PK)

1. Allgemeines
Für alle PK Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden
Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und
Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung
unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen
Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der
Bestätigung per eMail oder in schriftlicher Form. PK gibt für offene Seminare
bezogen auf die Anzahl der Anmeldungen eine Durchführungsgarantie, das heißt, es wird
kein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt. PK behält sich nur vor,
Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen.

2. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen
Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und
Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den
Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht
zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.
Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per eMail, telefonisch oder
persönlich erfolgen. Sie wird mit unserer Rechnungsstellung verbindlich. Die Rechnung
gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.
Das Honorar ist vier Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb
von vier Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei
Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn erstattet PK 50 % des
Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer,
bei Frauenseminaren zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden.
Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer
drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet PK das bereits gezahlte
Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter
abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für
den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich
ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung
während der Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht
enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

3. Firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen wie Inhouse Seminare, Incentives, Events, Vorträge und
Unternehmensberatungen werden von PK schriftlich, per eMail oder im Internet
angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch PK für beide Seiten
bindend.
Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % direkt nach der
Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem
Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25 % der Auftragssumme in
Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis drei
Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung
gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in
Rechnung gestellt.
Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich
vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den
vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei PK angefallene
Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber
gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet PK im Höchstfall in Höhe der bereits
gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die
Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall
einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf
Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt
zurückzuführen ist.

4. Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers
bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei PK. Vervielfältigungen oder Weitergabe
- auch auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Pete Krikken - Leadership Development gestattet.
Alle von PK produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen,
Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und
bleiben - unabhängig von der Art der Veröffentlichung - geistiges Eigentum der Pete Krikken - Leadership Development und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für
den eigenen Gebrauch und im eigenen Unternehmen nutzen. Eine Vervielfältigung oder
Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der
Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, PK Texte,
PK Videos oder PK Bilder für Veröffentlichungen, Schulungen,
Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.

5. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. PK haftet im
Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare
oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz
sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.

6. Schlussbestimmungen
Für alle PK Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen
PK und dem Seminarteilnehmer bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Hofheim.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 01. August 2019